Teilnahmebedingungen Kunsthandwerkermarkt

Teilnahmebedingungen – Kunsthandwerkermarkt Ostermontag

1.       Veranstalter

Veranstalter:

Lebenskreativ Christine Kokesch-Prömpler

Kontakt: markt@lebenskreativ.de     Telefon: +49 1727784623

Der Kunsthandwerkermarkt am Ostermontag auf dem Marienplatz in Süßen wird vom Veranstalter Lebenskreativ organisiert. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller:innen des Kunsthandwerkermarktes.


2.      Veranstaltungsdaten

Ort: Marienplatz, Süßen
Datum: Ostermontag, 6,April 2026
Öffnungszeiten: 11:00 – 17:00 Uhr
Aufbau: ab 9:00 Uhr


3.      Teilnahme & Bewerbung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular.
  • Die Anmeldung stellt eine Bewerbung dar und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
  • Die Auswahl der Aussteller:innen erfolgt durch den Veranstalter nach Kriterien wie Qualität, Vielfalt, Regionalität und Gesamtbild des Marktes.
  • Zugelassen sind ausschließlich Kunsthandwerk, Handmade-Produkte und regionale Erzeugnisse.
  • Massenware, Industrieware sowie reiner Wiederverkauf sind nicht gestattet.
  • Ein gültiger Gewerbeschein ist Voraussetzung für die Teilnahme und muss auf Verlangen vorgelegt werden.

4.       Standflächen & Ausstattung

  • Die Standgebühr beträgt 10,00 € pro laufendem Meter inkl. MwSt.
  • Die benötigte Standfläche ist im Anmeldeformular anzugeben.
  • Städtische Marktstände stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
  • Eigene Stände oder Pavillons sind möglich und müssen standsicher sowie optisch ansprechend sein.
  • Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeit besetzt zu halten.
  • Der Abbau darf erst nach Marktende erfolgen.

 

 

5.      Standaufbau & Platzgestaltung

Der Standaufbau hat so zu erfolgen, dass ausreichend Bewegungsfläche für Besucher:innen gewährleistet ist.

Vor den Ständen dürfen kleinere Präsentationselemente (z. B. Bänke, kleine Tische, Warenkörbe) platziert werden, sofern diese den Durchgang nicht einschränken.

Es ist darauf zu achten, dass die Laufwege jederzeit breit, übersichtlich und barrierefrei bleiben, sodass auch Menschen mit Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen problemlos an die Stände herantreten können.

Dekorationen, Warenträger oder Aufbauten dürfen nicht übermäßig in die Laufwege hineinragen. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf Anpassungen am Standaufbau vorzunehmen. Den entsprechenden Anweisungen ist Folge zu leisten.

Ziel ist ein offenes, einladendes Marktbild mit genügend Raum für Begegnung, Präsentation und Bewegung.


 

6.      Zahlung der Standgebühr

  • Nach schriftlicher Zusage durch den Veranstalter erhält der/die Aussteller:in eine Rechnung über die Standgebühr.
  • Die Standgebühr ist vor Veranstaltungsbeginn innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
  • Die Teilnahme am Markt ist nur bei vollständig eingegangener Zahlung möglich.
  • Ohne Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Aufbau oder Teilnahme.

7.      Rücktritt durch Aussteller:innen

  • Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr.

8.     Absage der Veranstaltung

  • Der Veranstalter behält sich vor, den Markt aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Auflagen, unvorhersehbare Ereignisse) abzusagen.
  • In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren vollständig zurückerstattet.
  • Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.

9.       Haftung & Versicherung

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der/die Aussteller:in haftet für Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Stand, die ausgestellten Waren oder das eigene Verhalten entstehen.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren oder Ausstellungsgegenständen.
  • Eine entsprechende Versicherung wird empfohlen.

10.    Sauberkeit & Verhalten

  • Der Standplatz ist sauber und ordentlich zu halten.
  • Abfälle sind selbstständig zu entsorgen.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und der Marktleitung ist Folge zu leisten.
  • Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann ein Ausschluss vom Markt erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr.

11.     Foto- & Öffentlichkeitsarbeit

  • Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu machen.
  • Diese dürfen für Öffentlichkeitsarbeit, Social Media, Presse und Werbezwecke verwendet werden.
  • Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

12.    Schlussbestimmungen

  • Mit der Anmeldung erkennen die Aussteller:innen diese Teilnahmebedingungen an.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 30.1.2026